LAWS0004: European Legal Studies (German) I (21/22)

Ziel dieses Kurses ist es Studierenden einen ersten Überblick des deutschen Rechtssystems zu geben. Es werden die wichtigsten Konzepte bzw. grundlegenden Prinzipien, die das deutsche Rechtssystem prägen sowie die relevante juristische Fachsprache erläutert. Eine breite Palette an verschiedenen Themen wird angerissen wobei die deutsche Staats- und Verfassungsordnung, einschlieβlich eines Überblickes über das politische System, den Schwerpunkt des Kurses bildet. Zu den weiteren Themen zählen die deutsche Rechtsgeschichte der Neuzeit, juristische Methodenlehre sowie eine erste Einführung zum Schutz der Menschenrechte in der deutschen Verfassungsordnung innerhalb ihres internationalen und europäischen Kontexts. Das Verfassungsrecht wird in Deutschland üblicherweise in zwei Blöcke aufgeteilt: das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte. Im Staatsorganisationsrecht behandeln wir im Wesentlichen die Staatsziele, die Staatsorgane und die Staatsfunktionen. Das Staatsorganisationsrecht ist das Recht der Organisation des Staates Bundesrepublik Deutschland. Das wird der Stoff für den ersten Term sein. Dem 2. Teil dieser Vorlesung im öffentlichen Recht widmen wir den Grundrechten. Grundrechte sind in der Verfassung verbürgte subjektive Rechte. Aufgrund ihres Verfassungsranges beschränken sie den Gesetzgeber und auch alle anderen Gewalten. Die Ausübung der Grundrechte bedarf keiner Rechtfertigung durch das Individuum. Vielmehr bedarf ihre Einschränkung der Rechtfertigung des Staates. Geregelt sind die Grundrechte in den Art. 1 bis 19 GG. Im zweiten Term behandeln wir die Grundrechte, wobei wir uns dabei aus zeitlichen Gründen auf einige wenige Grundrechte konzentrieren werden müssen.