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LAWS0004: European Legal Studies (German) I (21/22)
Ziel dieses Kurses ist es Studierenden einen ersten Überblick des
deutschen Rechtssystems zu geben. Es werden die wichtigsten Konzepte bzw.
grundlegenden Prinzipien, die das deutsche Rechtssystem prägen sowie die
relevante juristische Fachsprache erläutert. Eine breite Palette an
verschiedenen Themen wird angerissen wobei die deutsche Staats- und
Verfassungsordnung, einschlieβlich eines Überblickes über das politische
System, den Schwerpunkt des Kurses bildet. Zu den weiteren Themen zählen
die deutsche Rechtsgeschichte der Neuzeit, juristische Methodenlehre sowie
eine erste Einführung zum Schutz der Menschenrechte in der deutschen
Verfassungsordnung innerhalb ihres internationalen und europäischen
Kontexts. Das Verfassungsrecht wird in Deutschland üblicherweise in zwei
Blöcke aufgeteilt: das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte. Im
Staatsorganisationsrecht behandeln wir im Wesentlichen die Staatsziele, die
Staatsorgane und die Staatsfunktionen. Das Staatsorganisationsrecht ist das
Recht der Organisation des Staates Bundesrepublik Deutschland. Das wird der
Stoff für den ersten Term sein. Dem 2. Teil dieser Vorlesung im
öffentlichen Recht widmen wir den Grundrechten. Grundrechte sind in der
Verfassung verbürgte subjektive Rechte. Aufgrund ihres Verfassungsranges
beschränken sie den Gesetzgeber und auch alle anderen Gewalten. Die
Ausübung der Grundrechte bedarf keiner Rechtfertigung durch das
Individuum. Vielmehr bedarf ihre Einschränkung der Rechtfertigung des
Staates. Geregelt sind die Grundrechte in den Art. 1 bis 19 GG. Im zweiten
Term behandeln wir die Grundrechte, wobei wir uns dabei aus zeitlichen
Gründen auf einige wenige Grundrechte konzentrieren werden müssen.
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